Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen
News vom 17.06.2010
Der Verband Privater Bauherren hat den neuen Ratgeber Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen herausgegeben. Er steht unter www.vpb.de im Bereich Services/Kostenlose Angebote zum kostenlosen Download zur Verfügung. Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer alle Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung. Dabei dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Damit ist eine Ersparnis von 1.200 Euro möglich. Was zu beachten ist, um diesen Vorteil nutzen zu können, fasst der VPB-Ratgeber zusammen. Absetzbar sind nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten sowie Fahrtkosten und die auf die Lohn- und Fahrtkosten anfallende Mehrwertsteuer, nicht aber das vom Handwerker verbaute Material. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine ordentliche Rechnung, in der Lohn- und Materialkosten sowie Fahrtkosten und Mehrwertsteuer getrennt aufgeführt sind. Darüber hinaus muss die Forderung per Überweisung beglichen werden und nicht bar auf die Hand. Rechnung und Buchungsbeleg sind dem Finanzamt vorzulegen. Laut VPB sind alle Handwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen, selbst bewohnten Haushalt steuerlich abzugsfähig. Steuerlich absetzen lassen sich nur Handwerkerarbeiten im Bestand, nicht aber im Neubau oder bei der Erweiterung von Nutz- und Wohnflächen.